
Deutsch lernen
An der DESM ist Deutsch ein zentraler Bestandteil des Curriculums in allen Schulzweigen – ein Ausdruck unseres Engagements für Mehrsprachigkeit und internationale Bildung.
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In der englischsprachigen Abteilung
Alle Schülerinnen und Schüler der englischsprachigen Abteilungen lernen Deutsch.
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Im Kindergarten wird Deutsch spielerisch durch Lieder, Geschichten und Aktivitäten eingeführt.
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Ab der 1. Klasse ist Deutsch ein Pflichtfach und wird als DaF (Deutsch als Fremdsprache) unterrichtet.
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Neue Schülerinnen und Schüler ohne Vorkenntnisse in Deutsch beginnen im Anfängerniveau und werden entsprechend ihres Kenntnisstands eingestuft. Sie werden nicht im Vergleich zu Kindern bewertet, die bereits länger Deutsch lernen.
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Falls ein Kind am EAL-Programm (English as an Additional Language) teilnimmt, kann der Deutschunterricht aufgeschoben werden, bis es EAL-Stufe 3 abgeschlossen hat.
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Alle Schülerinnen und Schüler der englischen Sektion werden auf offizielle Deutsch-Zertifikate vorbereitet, darunter:
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DSD I (Deutsches Sprachdiplom I) bis Ende der 10. Klasse (Niveau A2–B1 des GER)
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DSD II bis Ende der 12. Klasse (Niveau B2–C1 des GER)
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Das Deutschlernen geht über den Unterricht hinaus und umfasst:
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Bilinguale Clubs und Kooperationszeiten
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Kulturaustausche und Klassenfahrten nach Deutschland
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Praktika bei deutschen Unternehmen (lokal oder international, wenn möglich)
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In der deutschen Abteilung
In der deutschen Grundschule und deutschen Sekundarstufe-I folgt der Unterricht dem Curriculum deutscher Schulen.
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Der Unterricht findet überwiegend auf Deutsch statt, und es wird altersgemäße Sprachkompetenz erwartet.
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Kinder ohne Deutschkenntnisse können von Kindergarten bis einschließlich Grundschule aufgenommen werden. Für ältere Kinder ohne Deutschkenntnisse erfolgt die Aufnahme einzelfallbezogen, abhängig von Faktoren wie dem Engagement der Familie, den Unterstützungsmöglichkeiten der Schule und der Verfügbarkeit von Fachpersonal.
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Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in Deutsch erhalten differenzierte Sprachförderung, z. B.:
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Push-in-Unterricht: Unterstützung im regulären Fachunterricht
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Pull-out-Unterricht: Einzel- oder Kleingruppenförderung mit Fachlehrkraft
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Diese Fördermaßnahmen helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre Deutschkenntnisse schrittweise zu verbessern und gleichzeitig im regulären Unterricht mitzuarbeiten.
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Deutsches Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK)
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Das Deutsche Sprachdiplom ist ein schulisches Programm, das von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam verantwortet wird. Der Zentrale Ausschuss mit jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundes (Auswärtiges Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) - regelt sämtliche Belange des DSD und verantwortet damit auch die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom sowie die Zuerkennung der Prüfungsergebnisse.
An DSD-Prüfungen dürfen Schülerinnen und Schüler genehmigter DSD-Schulen teilnehmen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Deutschunterricht einem adäquaten und zielgerichteten Curriculum folgt und einen Umfang von mindestens 600 Unterrichtsstunden à 45 min (DSD I und DSD I PRO) bzw. mindestens 800 (DSD II) hat. Im Rahmen von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) können Deutschkenntnisse auf B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden, bei Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Zweite Stufe (DSD II) auf den Niveaus B2/C1 nach GeR.
Die Prüfungen werden weltweit an zentral festgelegten Terminen durchgeführt. Für jeden Prüfungstermin wird ein einheitlicher Prüfungssatz zur Verfügung gestellt und zentral in Deutschland ausgewertet. Derzeit nehmen jährlich ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler an DSD-Prüfungen teil.
Vor Ort wird das DSD-Programm durch vermittelte Fachberatungen für Deutsch betreut; an Deutschen Auslandsschulen haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Prüfungsleitung inne.
Wer seine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in Deutschland in der Regel neben seiner fachlichen Hochschulzugangsberechtigung auch die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) kann der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland erbracht werden.
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Weiterführende Informationen zum DSD finden Sie hier:
