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Bibliotheksordnung

Regeln zur Bibliotheksnutzung

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  1. Alle Bücher, Medien und Geräte sind gewissenhaft zu behandeln.

  2. Essen und Getränke in offenen Behältnissen sind in der Bibliothek nicht erlaubt.

  3. Kein Medium der Bibliothek darf ohne Erfassung durch die Bibliotheksaufsicht, aus dem Bibliotheksraum entfernt werden. Siehe AUSLEIHVERFAHREN.

  4. Aus den Regalen entnommene Medien sollen auf dem dafür vorgesehenen Ort zur Bücherrückgabe abgelegt werden. Das eigenständige Zurückstellen in die Regale ist nicht erwünscht.

  5. Jeder Nutzer hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere Mitbenutzer nicht gestört werden. Nach einer Warnung kann durch das Bibliothekspersonal der weitere Zutritt zur Bibliothek verwehrt werden.

  6. Externe Spielzeuge, Videokonsolen, Sportgeräte und andere nicht-pädagogische elektronische Geräte sind in der Bibliothek nicht gestattet. Der Bibliothekar hat das Recht, solche Gegenstände nach Ermessen zu beschlagnahmen. Beschlagnahmte Gegenstände werden am Ende des Schultages wieder ausgehändigt.

  7. Die Bibliothek ist kein Pausen- oder Aufenthaltsraum. Einzelpersonen/ Gruppen, welche die Bibliothekseinrichtung nicht für ihren beabsichtigten Zweck nutzen, werden gebeten, die Bibliothek zu verlassen.

  8. Die Bibliothek ist nicht für persönliche Gegenstände der Schüler verantwortlich und behält sich das Recht vor, alle Taschen zu inspizieren, wenn dies notwendig erscheint.

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Rückgabe von Bibliotheksmedien

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  • Die Rückgabe und Verlängerung von Medien erfolgt bei einem Bibliothekar.

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